Aufruf für Begutachter

Die Redaktion der Zeitschrift der Fremdsprachen für spezifische Ziele (ZFSZ) – Oradea Universitätsverlag – publiziert doppelblindbegutachtete Artikel, so suchen wir nach Begutachter für die eingereichten Arbeiten.

Die ständige Qualitätsbesserung der ZFSZ hängt von diejenigen Freiwilligen ab, die einige Minuten von ihrer Zeit dem Durchlesen und der gründlichen Analyse der eingereichten Artikel widmen. Der Status eines Begutachters bietet Ansehen und ist Resultat der persönlichen Leistung. Die angenommenen Bewerber werden im Zeichen der Dankbarkeit auf unserer Webseite: http://jlsp.steconomiceuoradea.ro/de/editorial-review-board/ unter den Wissenschaftlichen Begutachtern erwähnt.

Die Begutachter sollten bei der Entwicklung und Bewahrung des Prestiges der Zeitschrift „Zeitschrift der Fremdsprachen für spezifische Ziele“ Hilfe leisten, indem sie ausgezeichnete und aktuelle Artikel identifizieren. Das Einsetzen von hochqualifizierten Begutachtern mit Fachkompetenz und Erfahrung in den im Aufruf zur Mitwirkung aufgezählten Fach- und Themenbereichen ist für den zukünftigen Erfolg der oben erwähnten Zeitschrift besonders wichtig.

Die Bemühung der Begutachter nimmt eine Schlüsselposition in der Realisierung eines ehrlichen und zeitigen Rezensionsprozesses im Falle aller eingereichten Artikel und für die Publikation nur von Artikeln von bester Qualität ein. Wir schätzen die Bemühungen der Begutachter hoch und sind Ihnen für Ihre Hilfe besonders dankbar.

Forderungen an Begutachter

  • Doktortitel in Filologie (oder gleichwertige Qualifizierung) und Fachkompetenz in einem oder mehreren Sujets der ZFSZ-Sektionen (Sprachstudien, Angewandte Fremdsprachen, Fremdsprachendidaktik für spezifische Ziele/ Fachsprachendidaktik, Berufliche Kommunikation);
  • Sehr gute Sprachkenntnisse – Englisch, Französisch, Deutsch oder Italienisch;
  • Bereitschaft Verantwortung auf sich zu nehmen und Anpassung an die Ethische Verantwortung der Begutachter (siehe unten);
  • Engagement zur Verfertigung aller verlangten Rezensionen (normalerweise bis zu 3 pro Jahr) bis zum angegebenen Termin (2-3 Wochen)
  • (Empfohlen:) vorherige Erfahrung im Begutachten von Artikeln, die für ähnliche oder verbundene Konferenzen oder Publikationen eingereicht wurden; deutliche Erfahrung im Publizieren und Begutachten von Artikeln;

Wir erwarten Ihren Antrag auf den Status eines Begutachters und bitten Sie darum, diesen Aufruf für Begutachter an alle Kollegen oder Bekannte weiterzuleiten, die Interesse daran haben könnten.

 Wie zu beantragen

Alle Beantragenden sollen den Antrag auf den Status eines Begutachters online ausfüllen.

Für Fragen angesichts dieses Aufrufes für Begutachter wenden Sie sich bitte an uns über folgende  E-mail-Adresse jlsp@steconomiceuoradea.ro.

Rezensionsprozess

Bitte reichen Sie Ihren Beitrag, nicht länger als 5000 Wörter (bis zu 10 Seiten lang) einschließlich Zusammenfassung, Quellenverzeichnis und Anhänge in englischer, französischer, deutscher oder italienischer Sprache – mit Zusammenfassung auf Englisch ein. Der Artikel soll sich an unseren Musterartikel, Zugriff unter http://jlsp.steconomiceuoradea.ro/wp-content/uploads/2013/06/JLSP-model-paper.docx, anpassen. Hier werden alle Forderungen detailliert erklärt. Unsere Redaktion nimmt alle bis zum angegebenen Termin in voller Länge eingereichten Artikel in Betracht. Akademische Forschungsartikel, Forschungsartikel nach der Promotion, Forschungsartikel während des Doktorstudiums, Fallstudien und work-in-progress-Artikel sind alle willkommen.

Nach der Einreichung der Artikel, werden diese von den Begutachtern der Zeitschrift der Fremdsprachen für spezifische Ziele (ZFSZ) doppelblindbegutachtet, um zu versichern, dass der Artikel dem wissenschaftlichen und sprachlichen Standard entspricht, von entsprechender  Länge und mit Fußnoten und Quellenverzeichnis adequat versehen ist. Die Doppelblindbegutachtung nimmt solche Aspekte in Betracht, die vergewissern, dass der Artikel für die Zielsetzungen der ZFSZ und auch wissenschaftlich relevant ist, um publiziert zu werden. Das Rezensionsformular wird den Begutachtern mitsamt dem/den Artikel/n zugesandt und soll innerhalb des angegebenen Termins (2 oder 3 Wochen) ausgefüllt zurückgesandt werden.

Jeder Begutachter erhält per E-mail bis zum 15. Januar eines jeweiligen Jahres bis zu 3 eingereichte Artikel zum Begutachten und soll uns deren Bewertung nicht später als der 8. Februar des betreffenden Jahres zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese freiwillige Arbeit als Begutachter zeitaufwendig ist und eine bestimmte Verantwortung für die zeitige und gründliche Bewertung aller verzeichneten Artikel involviert. Begutachter können auch Artikel zur ZFSZ einreichen. Sie dürfen aber von ihren unmittelbaren, an derselben Organisation tätigen Arbeitskollegen eingereichte Artikel nicht begutachten.

Falls ein Begutachter einen Artikel ablehnt, wird eine weitere Person zu Rate gezogen und die Redaktion trifft die entgültige Entscheidung hinsichtlich der Publikation des Artikels.

Nach der Doppelblindbegutachtung benachrichtigt die Redaktion den betroffenen Autor per E-mail über die Annahme oder Ablehnung des/der Artikels/. Der Autor, dessen Artikel/ zur Publikation angenommen wird/werden, erhält Benachrichtigung über die Annahme des/der Artikels/ (mit Angabe aller aus der Doppelblindbegutachtung hervorgehenden Änderungsvorschläge).

Die (nach der Doppelblindbegutachtung) angenommenen Artikel werden in der Zeitschrift der Fremdsprachen für spezifische Ziele (ZFSZ), Oradea, Universitätsverlag publiziert. Alle publizierten Artikel werden in voller Länge auch auf der Webseite der Zeitschrift frei zugänglich sein.

Ethische Verantwortung der Begutachter:

Zur Zeit der Bewertung eines für die Zeitschrift der Fremdsprachen für spezifische Ziele (ZFSZ) zur Publikation eingereichten Artikels sollen Begutachter folgende ethische Standards  beachten:

1. Begutachter engagieren sich, der Redaktion bei der Beschlussfassung betreffs der Publikationstauglichkeit eines Artikels für die ZFSZ beizustehen.

2. Manuskripte werden immer nur aufgrund ihrer intellektuellen Werte und ihres Beitrags zu den Zielsetzungen der ZFSZ bewertet, so sollen Begutachter den Standards von Ehrlichkeit, Integrität und Objektivität folgen. Bitte beachten Sie, dass an die Person gerichtete Kritik unannehmbar ist.

3. Begutachter, die ihre Bewertungskommentare hinsichtlich eines bestimmten Manuskripts für voreingenommen und/oder nicht annehmbar halten, sollten die Redaktion der ZFSZ unmittelbar benachrichtigen und um Entlastung vom Begutachten bitten.

4. Begutachter sollten ihre Bewertungskommentare klar formulieren und adequate Erklärungen und Argumente für ihre  Entscheidungen aufweisen. Wenn die Originalität eines Manuskripts (nicht dem angegebenen Autor gehörend) bezweifelt wird, sollten die Begutachter die Redaktion unmittelbar benachrichtigen und entsprechende Argumente aufweisen.

5. Während des Begutachtens werden Begutachter nicht außer Acht lassen, dass das Manuskript und die damit verbundenen Materialien vertraulich sind.

6. Begutachter garantieren, die Manuskripte und die damit verbundenen, der ZFSZ eingereichten Materialien außerhalb der Zwecke der Doppelblindbegutachtung nur mit Genehmigung der Redaktion der ZFSZ zu verwenden.