Herausgeberethik und Malpraxis

Beste Praktiken für Herausgeber

  1. Die Entscheidung über die Annahme einer Studie zur Veröffentlichung basiert auf einem einzigen Kriterium, undzwar deren wissenschaftliche Qualität, jedwelche Art von Diskrimination – rassische, nationale, sexuelle, politisch orientierte, usw. – wird ausgeschlossen.
  2. Es liegt in der Absicht der Herausgeber, Beiträge von der möglichst größten Vielfalt von Autoren zu veröffentlichen, Publikation in einem engen Kreis wird abgelehnt.
  3. Die eingereichten Manuskripte werden von den Herausgebern unter keinen Umständen zu der eigenen Forschung oder anderen Zwecken ohne Zustimmung der Verfasser verwendet.
  4. Für die Herausgeber ist Vertraulichkeit bindlich, es muss für die gegenseitige Anonymität unter Autoren und Gutachtern garantiert werden.
  5. Die Herausgeber sollen in der Verwaltung und Begutachtung der Manuskripte aus Arbeitsbeziehungen, Rivalität resultierende Interessenkonflikte finanzieller oder jedwelcher anderer Art vermeiden. Das einzige Kriterium für die Annahme einer Studie zur Veröffentlichung ist ihre Qualität.
  6. Herausgeber (und die Zeitschrift) sind neutral, es gibt keine Identifikation mit oder Vertretung von durch die Autoren in den Beiträgen dargelegten Gesichtspunkten.

Beste Praktiken für Autoren

  1. Die Autoren verpflichten sich, nur originelle, noch nicht veröffentlichte oder anderswohin für Bewertung versandte Beiträge zur Veröffentlichung einzureichen, für die sie über die Urheberrechte verfügen.
  2. Die Autoren verpflichten sich, die in ihren Manuskripten angewandten Quellen richtig anzugeben und jedwelchen Akt vom Plagiat zu vermeiden, wofür sie allein Haftung tragen.
  3. Die Autoren tragen volle Haftung sowohl für die Richtigkeit der in ihren Beiträgen angegebenen Daten als auch für dessen ganzen Inhalt.
  4. Im Falle mehrerer Autoren trägt der korrespondierende Autor Verantwortung für die Akzeptanz und Zustimmung vonseiten des ganzen Autorenteams zur Einreichung des Beitrags für Publikation und zur letzten zwecks Veröffentlichung eingereichten Variante.
  5. Sollten die Autoren Fehler in ihren schon veröffentlichten Beiträgen entdecken, sollten sie die Herausgeber darüber informieren und die Umtauschung mit der korrigierten Version oder den Zurückzug des Beitrags beantragen.

Wenn die Redaktion Malpraxis vonseiten des Autors entdeckt, schließt sie den Beitrag, der die durch Unterzeichnung des Copyright Statement von allen Autoren wahrgenommene Vorschrift hinsichtlich Originalität und Urheberrechts missachtet, vom Begutachtungs- und Veröffentlichungsprozess aus, bzw. entfernt ihn von der schon veröffentlichten Zeitschrift.

Beste Praktiken für Gutachter

  1. Gutachter sollten im Begutachtungsverfahren aus Arbeitsbeziehungen, Rivalität resultierende Interessenkonflikte finanzieller oder jedwelcher anderer Art vermeiden. Sollten sie in eine solche Situation geraten, sollen sie die Herausgeber umgehend davon informieren und sich von der Begutachtung des betreffenden Beitrags entschuldigen.
  2. Gutachter sollten die in den für Begutachtung eingereichten Beiträgen angegebenen Daten und Informationen vertraulich behandeln.
  3. Gutachter sollten unter keinen Umständen die zur Gutachtung erhaltenen Manuskripte ohne Zustimmung des Autors für eigene Zwecke verwenden.
  4. Gutachter verpflichten sich, auf die Forderungen der Herausgeber prompt zu antworten, die Objektivität des Gutachtungsprozesses zu versichern, Kritik an der Person zu vermeiden, pertinente Bemerkungen zu formulieren und den Autoren für die Verbesserung ihrer Beiträge nützliche Hinweise zu liefern.